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Steueroptimierung

Betriebsausgaben: Was abziehbar ist und was nicht (§ 4 EStG)

Nikola Vujovic

Nikola Vujovic

Senior Web-Entwickler

Jede Rechnung, die Du für Deine Firma bezahlst, wirft dieselbe Frage auf: Mindert sie den Gewinn oder nicht? Betriebsausgaben sind nach § 4 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind — eine Definition mit einem einzigen Satz, an die sich mehrere Absätze mit Ausnahmen, Kürzungen und Aufzeichnungspflichten anschließen. Genau dort wird in Betriebsprüfungen gestritten: Geschenke, Bewirtung, Fahrten, Arbeitszimmer, Feiern.

Dieser Beitrag erklärt, was abziehbar ist, was das Gesetz ausschließt oder begrenzt, wie eine Betriebsveranstaltung steuerlich funktioniert und was 10.000 Euro Betriebsausgaben bei GmbH und Einzelunternehmen tatsächlich an Steuern sparen.

Alle Angaben zu Beträgen, Grenzen und Prozentsätzen: Stand Oktober 2026.

Was sind Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Absatz 4 EStG). Entscheidend ist der objektive Zusammenhang mit dem Betrieb, nicht, ob die Ausgabe nötig, üblich oder sinnvoll war. Betriebsausgaben mindern den steuerlichen Gewinn und damit die Einkommensteuer des Einzelunternehmers oder die Körperschaftsteuer der GmbH sowie in beiden Fällen die Gewerbesteuer.

Das Veranlassungsprinzip ist großzügig gemeint: Das Finanzamt prüft nicht, ob Du die teurere Software oder das größere Büro gebraucht hättest, sondern ob der Anlass der Ausgabe im Betrieb liegt. Miete, Personal, Material, Versicherungen, Werbung, Beratung, Fortbildung, betriebliche Zinsen, Abschreibungen — all das ist ohne weitere Voraussetzungen abziehbar.

Zwei Begriffe werden im Alltag gleichgesetzt, obwohl sie es nicht sind:

  • Betriebsausgabe ≠ Zahlung. Wer eine Maschine für 60.000 Euro kauft, hat 60.000 Euro bezahlt, aber keine Betriebsausgabe in dieser Höhe. Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben (§ 7 EStG); Betriebsausgabe ist nur die jährliche Abschreibung — die Methoden erklärt der Beitrag zur degressiven Abschreibung.
  • Betriebsausgabe ≠ Bruttobetrag. Mit Vorsteuerabzug ist die Umsatzsteuer in der Rechnung keine Betriebsausgabe, sondern ein Durchlaufposten (dazu unten mehr).

Betriebsausgaben absetzen: so wirkt der Abzug

Betriebsausgaben absetzen heißt, sie in der Gewinnermittlung vom Umsatz abzuziehen. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zählt nach § 11 Absatz 2 EStG das Jahr der Zahlung, bei der Bilanz das Jahr der wirtschaftlichen Verursachung. Der Steuereffekt entspricht immer der Ausgabe multipliziert mit dem Steuersatz — nie der Ausgabe selbst.

Drei Mechanismen entscheiden, wann eine Ausgabe den Gewinn mindert:

  • Sofortabzug: laufende Kosten wie Miete, Löhne, Telefon, Beratung — im Jahr der Zahlung oder der Verursachung.
  • Abschreibung: Anlagevermögen mit Anschaffungskosten über 800 Euro netto wird über die Nutzungsdauer verteilt. Bis 800 Euro netto erlaubt § 6 Absatz 2 EStG den Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut — Details im Beitrag zu geringwertigen Wirtschaftsgütern.
  • Vorgezogener Abzug: Für künftige Investitionen in bewegliches Anlagevermögen erlaubt § 7g Absatz 1 EStG einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten, wenn der Gewinn 200.000 Euro nicht überschreitet — eine Verschiebung, kein Geschenk: Die Abschreibung der Folgejahre fällt entsprechend niedriger aus.

Abgrenzung: Privatausgaben und gemischte Aufwendungen

Nicht abziehbar sind nach § 12 Nummer 1 EStG die Aufwendungen für den Haushalt und die Lebensführung — auch dann, wenn sie den Beruf fördern. Ein Anzug, die Brille, das Fitnessstudio oder das Mittagessen am Schreibtisch sind privat, selbst wenn Du ohne sie nicht arbeiten könntest. Betriebsausgaben sind nur Aufwendungen, deren Anlass im Betrieb liegt.

Schwieriger sind gemischte Aufwendungen, die beides berühren. Seit dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. September 2009 (GrS 1/06) gilt: Lässt sich der betriebliche Anteil nach einem objektiven Maßstab abgrenzen — Zeit, Fläche, Kilometer, Nutzungsanteil — wird aufgeteilt. Lässt er sich nicht abgrenzen oder ist er unwesentlich, bleibt die Ausgabe insgesamt privat.

Typische Fälle in der Praxis:

  • Smartphone und Internet: Aufteilung nach dem Nutzungsanteil; ein rein betrieblicher Zweitvertrag erspart die Diskussion.
  • Reise mit privatem Anteil: Flug und Hotel werden nach Tagen aufgeteilt, wenn die betrieblichen Tage belegt sind. Was auf der Reise ansetzbar ist, regelt die Reisekostenabrechnung.
  • Arbeitszimmer in der Wohnung: kein Fall der Aufteilung, sondern ein eigener Tatbestand mit eigenen Grenzen in § 4 Absatz 5 Nummer 6b und 6c EStG (dazu gleich).

Die Abgrenzung ist in Betriebsprüfungen der häufigste Ansatzpunkt, weil sie wenig Aufwand bedeutet und sich über drei Jahre summiert — mehr dazu im Beitrag zur Betriebsprüfung.

Nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG

§ 4 Absatz 5 EStG enthält den Katalog der Betriebsausgaben, die den Gewinn nicht oder nur begrenzt mindern dürfen, obwohl sie betrieblich veranlasst sind. Der Gesetzgeber unterstellt hier eine Nähe zur privaten Lebensführung oder will bestimmtes Verhalten nicht steuerlich fördern. Die wichtigsten Nummern für Unternehmer:

  • Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer (Nummer 1): nur abziehbar, wenn die Anschaffungskosten je Empfänger und Wirtschaftsjahr insgesamt 50 Euro nicht übersteigen (für Wirtschaftsjahre ab 2024, § 52 EStG; vorher 35 Euro). Es ist eine Freigrenze: Ein Geschenk für 51 Euro ist komplett nicht abziehbar. Die Pauschalversteuerung mit 30 Prozent nach § 37b EStG erklärt der Beitrag zu Sachbezügen.
  • Bewirtung aus geschäftlichem Anlass (Nummer 2): abziehbar zu 70 Prozent der angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen; 30 Prozent bleiben außen vor. Pflichtangaben sind Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass und Höhe. Was auf dem Beleg stehen muss und wie Trinkgeld und Vorsteuer behandelt werden, steht im Beitrag zu Bewirtungskosten und Bewirtungsbeleg.
  • Gästehäuser, Jagd, Fischerei, Jachten (Nummern 3 und 4): vollständig nicht abziehbar, einschließlich der damit verbundenen Bewirtungen — es sei denn, diese Tätigkeit ist selbst der Betrieb (Satz 2).
  • Verpflegungsmehraufwand des Unternehmers (Nummer 5): grundsätzlich nicht abziehbar, bei auswärtiger betrieblicher Tätigkeit aber als Pauschale nach § 9 Absatz 4a EStG — 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit, 14 Euro am An- und Abreisetag sowie bei mehr als acht Stunden ohne Übernachtung. Dreimonatsfrist und Kürzung bei gestellten Mahlzeiten erklärt der Beitrag zum Verpflegungsmehraufwand.
  • Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Nummer 6): nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur die Entfernungspauschale nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG, in der im Oktober 2026 geltenden Fassung 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer und Arbeitstag. Beim Firmenwagen wird der darüber liegende Teil der pauschalen Bewertung (0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat) dem Gewinn hinzugerechnet.
  • Häusliches Arbeitszimmer (Nummer 6b): nur abziehbar, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet — dann tatsächliche Kosten oder die Jahrespauschale von 1.260 Euro.
  • Tagespauschale Homeoffice (Nummer 6c): 6 Euro je Kalendertag, an dem die Tätigkeit überwiegend in der Wohnung ausgeübt wird, höchstens 1.260 Euro im Jahr; nicht neben dem Arbeitszimmer für denselben Zeitraum. Den Vergleich zeigt der Beitrag zur Homeoffice-Pauschale.
  • Unangemessene Aufwendungen (Nummer 7): Ausgaben, die die Lebensführung berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen sind — klassisch der Sportwagen als Firmenfahrzeug.
  • Geldbußen, Hinterziehungszinsen, Schmiergelder (Nummern 8, 8a und 10): Bußgelder und Verwarnungsgelder deutscher und EU-Behörden — auch das Knöllchen, das die Firma für den Außendienst übernimmt —, Zinsen auf hinterzogene Steuern und Zuwendungen, die eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellen.

Zwei weitere Regeln stehen außerhalb des Katalogs, wirken aber genauso:

  • Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe. Nach § 4 Absatz 5b EStG mindern die Gewerbesteuer und ihre Nebenleistungen den steuerlichen Gewinn nicht. Für die GmbH heißt das: Die Gewerbesteuer kostet netto so viel, wie sie brutto ausmacht. Hintergrund im Beitrag zur Gewerbesteuer.
  • Schuldzinsen bei Überentnahmen. Nach § 4 Absatz 4a EStG sind Schuldzinsen nicht abziehbar, soweit Überentnahmen vorliegen; der nicht abziehbare Betrag wird typisiert mit 6 Prozent der Überentnahmen, höchstens die um 2.050 Euro verminderten tatsächlichen Schuldzinsen. Zinsen für Investitionsdarlehen bleiben abziehbar. Das trifft Einzelunternehmer, nicht die GmbH.

Wird der Freibetrag überschritten, kann der übersteigende Teil mit 25 Prozent pauschal versteuert werden — einer von vielen Fällen der Pauschalversteuerung. Ein verwandter Baustein für Mitarbeiter ist die Erholungsbeihilfe zum Urlaub.

Betriebsveranstaltung: 110 Euro Freibetrag, zwei Feiern im Jahr

Die Kosten einer Betriebsveranstaltung sind für den Betrieb vollständig Betriebsausgaben — der Streit entsteht nicht beim Abzug, sondern bei der Lohnsteuer. Nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a EStG bleiben Zuwendungen bis 110 Euro je Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr, wenn die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs oder Betriebsteils offensteht.

Vier Punkte entscheiden, ob die Sommerfeier teuer wird:

  • Alles zählt in die 110 Euro hinein. Nach Satz 2 der Vorschrift auch die Kosten für den äußeren Rahmen — Raummiete, Band, Dekoration — einschließlich Umsatzsteuer, als rechnerischer Anteil je Teilnehmer.
  • Begleitpersonen werden dem Arbeitnehmer zugerechnet. Bringt eine Mitarbeiterin ihren Partner mit, entfallen auf sie zwei Kostenanteile, aber nur ein Freibetrag (Satz 5).
  • Es ist ein Freibetrag, keine Freigrenze. Bei 150 Euro je Kopf sind nur die 40 Euro darüber Arbeitslohn. Diesen Teil kann der Arbeitgeber nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EStG pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer versteuern.
  • Bei der Umsatzsteuer gilt die Grenze anders. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Mai 2023 (V R 16/21) ist die 110-Euro-Grenze für den Vorsteuerabzug eine Freigrenze: Wird sie überschritten, entfällt der Vorsteuerabzug für die Veranstaltung insgesamt.

Ein kurzes Beispiel, alle Zahlen frei gewählt: Eine GmbH mit 20 Mitarbeitern gibt für die Weihnachtsfeier 3.000 Euro brutto aus, alle ohne Begleitung — 150 Euro je Kopf. Betriebsausgabe: die vollen 3.000 Euro. Lohnsteuer: 20 × 40 Euro = 800 Euro Arbeitslohn, pauschal mit 25 Prozent = 200 Euro zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Vorsteuer: Die enthaltenen rund 479 Euro sind nicht abziehbar, weil die Freigrenze überschritten ist.

Beispielrechnung: 10.000 Euro Betriebsausgaben bei GmbH und Einzelunternehmen

Eine Betriebsausgabe von 10.000 Euro spart einer GmbH im Jahr 2026 rund 2.983 Euro Steuern, einem Einzelunternehmer mit Spitzensteuersatz rund 4.431 Euro — und kostet in beiden Fällen 10.000 Euro. Der Unterschied liegt am Steuersatz, der gemeinsame Punkt ist: Eine Ausgabe, die der Betrieb nicht braucht, bleibt ein Verlust. Alle Zahlen sind frei gewählt, der Gewerbesteuer-Hebesatz ist mit 400 Prozent angenommen.

Fall A — GmbH. Die Körperschaftsteuer beträgt für Veranlagungszeiträume bis 2027 nach § 23 Absatz 1 KStG 15 Prozent, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf (§ 4 SolZG), zusammen 15,825 Prozent. Die Gewerbesteuer ergibt sich aus der Steuermesszahl von 3,5 Prozent (§ 11 Absatz 2 GewStG) mal Hebesatz 400 Prozent, also 14 Prozent — ohne Freibetrag, den § 11 Absatz 1 GewStG nur natürlichen Personen und Personengesellschaften gewährt. Ersparnis: 1.582,50 Euro plus 1.400 Euro = 2.982,50 Euro; 7.017,50 Euro trägt die GmbH selbst. Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz nach § 23 Absatz 1 KStG schrittweise auf 10 Prozent im Jahr 2032 — der Steuereffekt jeder Betriebsausgabe wird damit kleiner. Hintergrund im Beitrag zur Körperschaftsteuer.

Fall B — Einzelunternehmer mit Spitzensteuersatz. Nach § 32a Absatz 1 EStG liegt der Grenzsteuersatz 2026 bei 42 Prozent für zu versteuernde Einkommen von 69.879 bis 277.825 Euro. 10.000 Euro weniger Gewinn sparen 4.200 Euro Einkommensteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf (231 Euro), sofern die Einkommensteuer über der Freigrenze von 20.350 Euro nach § 3 Absatz 3 SolZG liegt. Die Gewerbesteuer sinkt ebenfalls um 1.400 Euro — aber nach § 35 Absatz 1 EStG wird die Einkommensteuer um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags ermäßigt; sinkt der Messbetrag um 350 Euro, sinkt die Ermäßigung um 1.400 Euro. Bei Hebesatz 400 Prozent ist die Gewerbesteuer des Einzelunternehmers im Ergebnis neutral. Ersparnis: rund 4.431 Euro, Eigenanteil rund 5.569 Euro.

Was die Rechnung zeigt: „Das kann ich ja absetzen“ beschreibt bei der GmbH einen Rabatt von knapp 30 Prozent, beim Einzelunternehmer von gut 44 Prozent — weit entfernt von „kostenlos“. Eine Ausgabe lohnt sich steuerlich nur, wenn der Betrieb sie ohnehin braucht oder wenn sie eine ohnehin fällige Investition in ein Jahr mit hohem Gewinn vorzieht. Das ist die Logik des Beitrags zum Kostenmanagement: erst die Ausgabe prüfen, dann den Steuereffekt rechnen.

Wie Belege erfasst, gespeichert und unveränderbar gehalten werden müssen, regeln die GoBD; wie lange sie liegen bleiben, die Aufbewahrungsfristen — seit 2025 acht Jahre für Buchungsbelege.

Aufzeichnungspflichten nach § 4 Abs. 7 EStG und Belege

Nach § 4 Absatz 7 EStG müssen Geschenke, Bewirtung, Gästehäuser, Jagd und Jachten, das häusliche Arbeitszimmer und unangemessene Aufwendungen einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Fehlt diese gesonderte Aufzeichnung, entfällt der Abzug auch für den Teil, der nach Absatz 5 abziehbar gewesen wäre. Deshalb steht eine korrekt gebuchte Bewirtung auf dem eigenen Konto „Bewirtungskosten“ und nicht unter „Sonstiges“.

Was im Alltag darüber hinaus gilt:

  • Belegprinzip. Keine Buchung ohne Beleg. Fehlt ein Fremdbeleg, ersetzt ihn ein Eigenbeleg mit Datum, Betrag, Zweck und Empfänger — in der Prüfung immer ein Punkt, an dem nachgefragt wird.
  • Empfängerbenennung nach § 160 AO. Kann der Unternehmer den Empfänger einer Zahlung auf Verlangen des Finanzamts nicht benennen, wird die Betriebsausgabe regelmäßig nicht anerkannt. Barzahlungen an unbekannte Dienstleister sind deshalb kein Sparmodell.
  • Aufbewahrung. Buchungsbelege sind nach § 147 Absatz 3 AO acht Jahre aufzubewahren, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre — digital unveränderbar und nachvollziehbar, ein Ordner mit losen Fotos auf dem Handy reicht nicht.

Welche Unterlagen im Jahresabschluss zusammenlaufen und welche Fristen dort gelten, beschreibt der Beitrag zum Jahresabschluss.

Betriebsausgaben und Umsatzsteuer: Vorsteuer ist keine Betriebsausgabe

Bei Unternehmern mit Vorsteuerabzug ist die Umsatzsteuer in Eingangsrechnungen keine Betriebsausgabe, sondern eine Forderung gegen das Finanzamt, die in der Umsatzsteuer-Voranmeldung mit der eigenen Umsatzsteuer verrechnet wird. Betriebsausgabe ist nur der Nettobetrag; nach § 9b Absatz 1 EStG gehört abziehbare Vorsteuer auch nicht zu den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts.

Anders liegt der Fall ohne Vorsteuerabzug — bei Kleinunternehmern oder bei steuerfreien Umsätzen wie Heilbehandlungen. Dann ist die Umsatzsteuer echter Aufwand und erhöht die Betriebsausgabe. Die Voraussetzungen des Abzugs und die Pflichtangaben auf der Rechnung erklärt der Beitrag zum Vorsteuerabzug; Fristen und Ablauf der Voranmeldung der Beitrag zur Umsatzsteuervoranmeldung.

Eine Verbindung zwischen beiden Welten zieht § 15 Absatz 1a UStG: Vorsteuer auf Aufwendungen, die nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 7 EStG oder nach § 12 Nummer 1 EStG nicht abziehbar sind, ist auch umsatzsteuerlich nicht abziehbar. Das Geschenk für 80 Euro netto ist doppelt verloren. Die Ausnahme ist ausdrücklich die Bewirtung: Hier bleibt die Vorsteuer zu 100 Prozent abziehbar, obwohl ertragsteuerlich 30 Prozent gekürzt werden.

Wann Betriebsausgaben geplant werden müssen

Betriebsausgaben sind das Ergebnis von Entscheidungen, nicht von Buchungen. Die meisten Hebel — Investitionszeitpunkt, Investitionsabzugsbetrag, Zahlungszeitpunkt, Höhe der Betriebsveranstaltung — müssen vor dem 31. Dezember gezogen werden. Wer im März des Folgejahres vor dem Jahresabschluss sitzt, kann nur noch zuordnen, was passiert ist.

Drei Zeitpunkte, an denen sich die Planung lohnt:

  • Monatlich: Die BWA zeigt, wie sich die Betriebsausgaben zum Umsatz und zum Vorjahr verhalten. Das ist der Moment, in dem gemischte Aufwendungen getrennt und Belege nachgefordert werden — nicht sechs Monate später.
  • Im Herbst: Mit einer Hochrechnung des Jahresgewinns lässt sich beurteilen, ob eine geplante Investition noch in dieses Jahr gehört, ob der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Betracht kommt und ob die Geschenke an Geschäftspartner unter der 50-Euro-Grenze bleiben.
  • Vor der Betriebsprüfung: Die gesonderten Aufzeichnungen nach § 4 Absatz 7 EStG, Bewirtungsbelege, Fahrtenbücher und die Dokumentation der Betriebsveranstaltung fordert ein Prüfer zuerst an. Was dort fehlt, lässt sich nachträglich kaum heilen.

Betriebsausgaben sind kein Werkzeug, um Steuern zu „sparen“, sondern der Preis für den Betrieb — der steuerliche Effekt ist die Folge, nicht der Zweck. Welche Entscheidungen die Steuerlast einer Firma strukturell bestimmen, fasst der Beitrag Steuern sparen zusammen.

Häufige Fragen zu Betriebsausgaben

Was zählt zu den Betriebsausgaben?

Alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Absatz 4 EStG): Miete, Personal, Material, Versicherungen, Werbung, Beratung, Fortbildung, betriebliche Zinsen und Abschreibungen. Nicht dazu gehören Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 Nummer 1 EStG und die in § 4 Absatz 5 EStG aufgezählten Posten, die ganz oder teilweise vom Abzug ausgeschlossen sind.

Welche Betriebsausgaben sind nicht abziehbar?

§ 4 Absatz 5 EStG nennt unter anderem Geschenke über 50 Euro je Empfänger und Jahr, 30 Prozent der Bewirtungskosten, Gästehäuser, Jagd und Jachten, Geldbußen, Hinterziehungszinsen und Schmiergelder. Die Gewerbesteuer ist nach § 4 Absatz 5b EStG keine Betriebsausgabe. Arbeitszimmer, Homeoffice, Verpflegung und Wege zur Betriebsstätte sind nur mit Pauschalen abziehbar.

Sind Betriebsausgaben ohne Beleg möglich?

Grundsätzlich nein — ohne Nachweis wird der Abzug in der Betriebsprüfung regelmäßig versagt. Fehlt ein Fremdbeleg, kann ein Eigenbeleg mit Datum, Betrag, Zweck und Empfänger die Ausgabe glaubhaft machen. Für Bewirtung, Geschenke und Arbeitszimmer verlangt § 4 Absatz 7 EStG zusätzlich die gesonderte Aufzeichnung; fehlt sie, ist der Abzug auch mit Beleg verloren.

Sind Betriebsausgaben bei GmbH und Einzelunternehmen unterschiedlich?

Die Definition ist identisch, die Wirkung nicht. Bei der GmbH spart eine Betriebsausgabe 2026 rund 30 Prozent (15 Prozent Körperschaftsteuer nach § 23 KStG, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer), beim Einzelunternehmer bis zu 42 Prozent Einkommensteuer nach § 32a EStG plus Solidaritätszuschlag. Nur Einzelunternehmer kennen die Schuldzinsenkürzung bei Überentnahmen nach § 4 Absatz 4a EStG.

Ist die Weihnachtsfeier eine Betriebsausgabe?

Ja, vollständig. Die 110 Euro aus § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a EStG begrenzen nicht den Betriebsausgabenabzug, sondern die Lohnsteuerfreiheit beim Arbeitnehmer: Bis 110 Euro je Kopf und Veranstaltung, für zwei Veranstaltungen im Jahr, entsteht kein Arbeitslohn. Darüber kann der Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent versteuern (§ 40 Absatz 2 EStG). Für den Vorsteuerabzug wirkt die Grenze als Freigrenze.

Hinweis und nächster Schritt

Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Rechtslage zu Betriebsausgaben mit Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung: Ob eine gemischte Aufwendung in Deinem Betrieb aufgeteilt werden kann, wie Deine Betriebsveranstaltung dokumentiert sein muss und ob eine Investition noch in dieses Jahr gehört, lässt sich nur anhand der konkreten Zahlen und Belege beurteilen — und zwar vor dem Jahresende, nicht danach.

Genau diese Fragen behandeln wir in der wöchentlichen Live-Sprechstunde am Mittwoch: Du bringst Deine Situation mit, Burkhard Küpper als Steuerberater und die anderen Unternehmer im Netzwerk ordnen sie ein. → Termin für die Live-Sprechstunde buchen

Welche Positionen Deiner BWA Du monatlich im Blick haben solltest, zeigt unsere Checkliste zur BWA.

Quellen: § 4 EStG · § 12 EStG · § 19 EStG · § 9 EStG · § 32a EStG · § 23 KStG · § 15 UStG · § 160 AO — jeweils in der am 7. Oktober 2026 abrufbaren Fassung.

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