Allgemeine Geschäftsbedingungen

Damit wir die gleiche Sprache sprechen, findest du hier unsere geltenden AGB´s.

Allgemeine Bedingungen der UNTERNEHMERBAUKASTEN GmbH

der Unternehmerbaukasten GmbH, Wevelinghoven 28a, 41334 Nettetal

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Dienstleistungen, welche die Unternehmerbaukasten GmbH, Wevelinghoven 28a, 41334 Nettetal, (nachfolgend: UNB) im Rahmen Ihres Dienstes „UNTERNEHMERBAUKASTEN“ erbringt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden der UNB finden keine Anwendung.

2. Leistungen von UNB

Der Umfang der Leistungen, welche UNB im Rahmen des Dienstes UNTERNEHMERBAUKASTEN für den Kunden erbringt, bestimmt sich aus der jeweiligen mit dem Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarung. In dieser ist insbesondere festgelegt, welche Module des Dienstes der Kunde nutzen darf. Die UNB erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

Die Funktionalitäten und Inhalte dieser Module ergeben sich aus deren jeweiligen Leistungsbeschreibung. UNB ist berechtigt, diese Funktionalitäten fortzuentwickeln und an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen.

Die Leistungen der UNB richten sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss der Vereinbarung mit UNB in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer). Mit der Aufgabe der Bestellung von Dienstleistungen der UNB erklärt der Kunde ausdrücklich, Unternehmer zu sein.

3. Portalzugang

Über das Eingangsportal von UNTERNEHMERBAUKASTEN bietet UNB für ihre Kunden Zugang zu Inhalten der digitalen Unternehmensberatung. UNB räumt dem Kunden das einfache, nicht-ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages befristete und nicht auf Dritte übertragbare Recht ein, das Portal UNTERNEHMERBAUKASTEN, sowie das digitale Produktportfolio von UNTERNEHMERBAUKASTEN nach Maßgabe dieser AGB und ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen.

4. Digitale Inhalte

Zu den Leistungen, welche der Kunde bei UNB buchen kann, zählen digitale Inhalte wie etwa der Zugang zu der Wissensdatenbank sowie Videos, insbesondere auch interaktiven Videos der UNB.

5. Persönlicher Austausch mit ausgewählten Experten der UNB

Zu den Leistungen der UNB zählt des Weiteren der regelmäßige persönliche Austausch des Kunden mit ausgewählten Experten der UNB. In diesem stehen Experten der UNB dem Kunden für die Beantwortung von Fragen des Kunden zur Verfügung. Zeit und Dauer des Austauschs richten sich nach der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung.

6. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Dienst UNTERNEHMERBAUKASTEN

  1. Für die Inanspruchnahme der Leistungen der UNB ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten die von UNB auf Anforderung mitgeteilten technischen Mindestvoraussetzungen zu erfüllen und zu testen. Sofern UNB dem Kunden die Benutzung bestimmter Hard- und Softwareausrüstung empfiehlt, liegt darin keine Garantie oder Gewährleistung für deren Funktion.
  2. Der Ausfall der vom Kunden zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet diesen nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Soweit der Kunde während Live-Sessions keine technischen Probleme mitteilt und die Aufzeichnung der Live-Session solche Meldungen auch nicht erkennen lässt, gilt die Teilnahme als erfolgt.
  3. Der Kunde hat die zur Wahrung der Rechte von UNB an dem UNTERNEHMERBAUKASTEN erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung einer vertragsgemäßen Nutzung (z.B. Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung durch Dritte und von Manipulationen). Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Passworte sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang dem Dienst ermöglichen, geheim zu halten und sie unverzüglich ändern zu lassen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Kunde haftet auch für Dritte, die befugt oder unbefugt Leistungen mit Hilfe der ihm zugeteilten Passworte nutzen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dies nicht zu vertreten hat.
  4. UNB ist nicht verantwortlich für Störungen, die im Zusammenhang mit Programmen, Systemen, Websites, etc. auftreten, sowie daraus resultierende Nutzungseinschränkungen und sonstige Folgen beim Kunden (einschließlich Datenverlust), die nicht Teil der Leistungsangebote von UNB sind bzw. auf die UNB keinerlei Einfluss hat, z.B. Hardwarestörungen oder Softwareprobleme auf Seiten des Kunden oder Störungen der Datenübertragungsnetze, Serverausfälle als Folge von Stromausfällen, oder rechtswidrige Eingriffe durch Dritte, z.B. Hacker, etc.
  5. In Fällen höherer Gewalt ist UNB für die Dauer der Verhinderung von seinen Leistungspflichten entbunden.

7. Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Die Inhalte des UNTERNEHMERBAUKASTEN sind urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden wird ein einfaches, nicht übertragbares individuelles Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist nicht zulässig, weiteren Personen die Nutzung zu ermöglichen.
  2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die erbrachte Leistung oder Teile hiervon in anderer als der mit UNB vertraglich vereinbarten Weise zu nutzen. Nicht erlaubt sind insbesondere die auch nur teilweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung sowie die Aufzeichnung von digitalen Inhalten und/oder von Live-Sessions in Audio oder Video bzw. durch Screenshots. Es ist nicht gestattet, die Inhalte – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Marken dürfen nicht entfernt werden.
  3. Der Zugang des Kunden auf die Leistungsangebote von UNB erfolgt passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Kunden zugeteilten Zugangsdaten. Für jeden berechtigten Arbeitsplatz erhält der Kunde von UNB gesonderte Zugangsdaten und ein gesondertes Passwort.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und Passworte geheim zu halten und diese unberechtigten Dritten nicht zugänglich zu machen. Er stellt überdies sicher, dass die nach diesem Vertrag berechtigten Nutzer diese Verpflichtung ebenfalls einhalten. Erlangt der Kunde Kenntnis vom Missbrauch von Zugangsdaten bzw. eines Passworts, so wird er unverzüglich den Missbrauch unterbinden und UNB unterrichten. Bei Missbrauch ist UNB, ggf. nach vorheriger Abmahnung, berechtigt, den Zugang zu sperren. Der Kunde haftet gegenüber UNB für von ihm zu vertretenden Missbrauch.
  5. UNB ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bedingungen den Zugang zu sperren.
  6. UNB ist berechtigt, Live Sessions ganz oder teilweise aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen Dritten, insbesondere auch den jeweiligen Teilnehmern, zu jedweden Zwecken zur Verfügung zu stellen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten der Teilnehmer erfolgt nicht.

8. Vergütung

  1. Die vom Kunden zu leistende Vergütung für die Leistungen von UNB ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung der Parteien und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt je nach Vereinbarung mit dem Kunden jährlich oder monatlich im Voraus. Der jeweilige Betrag ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von sieben Tagen. Der Vertrag beginnt am 01. des auf die Buchung folgenden Monats spätestens jedoch des übernächsten Monats nach Buchung.
  2. Der Vertrag ist für die Erstlaufzeit von 12 Monaten fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Erstlaufzeit bzw. zum Ende eines Folgemonats in Textform gekündigt wird. Die monatliche Vergütung nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt den im Vorfeld vereinbarten Monatsbeitrag und ist jeweils monatlich fällig.
  3. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber UNB in Verzug, und hat UNB dem Kunden erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt, dass UNB bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange, ist UNB berechtigt, vom Kunden die sofortige Zahlung der gesamten Restschuld zu verlangen.

 

 

9. Haftung

  1. Die im Rahmen des UNTERNEHMERBAUKASTEN vermittelten Informationen werden didaktisch und fachlich nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet. UNB übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die im UNTERNEHMERBAUKASTEN vermittelten Inhalte.
  2. Ereignisse höherer Gewalt, die UNB die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen UNB, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleisteten Zahlungen werden von UNB zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
  3. UNB haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
  4. UNB haftet für einfache Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Unter Kardinalpflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die das Nutzungsverhältnis nach seinem Sinn und Zweck dem Nutzer gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von UNB beschränkt sich in diesem Fall auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch die vom Kunden pro Vertragsjahr zu zahlende Vergütung.
  5. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie entgangenen Gewinn ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Vorliegen der unbeschränkten Haftungsvoraussetzungen nach dem vorstehenden Absatz ausgeschlossen.

Eine weitergehende Haftung als in diesen Vertragsbedingungen vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

  1. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach den vorstehenden Absätzen gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von UNB. Verschuldensunabhängige Garantien werden im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ausdrücklich nicht übernommen.
  2. Soweit die Haftung von UNB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen

10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die Aufrechnung durch den Kunden gegen Ansprüche von UNB ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder von UNB anerkannte Ansprüche des Kunden.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, sofern die Forderung, auf die der Kunde sein Zurückbehaltungsrecht stützt, auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

11. Änderungen der Leistungsangebote

  1. UNB ist jederzeit berechtigt, die von ihr als notwendig oder zweckmäßig erachteten Änderungen an der technischen, organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung der Leistungsangebote vorzunehmen sowie Module oder einzelne Inhalte der Leistungsangebote zu verändern, einzuschränken, zu entfernen oder auszutauschen.
  2. Führt eine solche Änderung der Leistungsangebote zu einer Beschränkung der für den Kunden nach Maßgabe des Vertrages vereinbarten Inhalte, so ermäßigt sich die vom Kunden zu leistende Vergütung entsprechend.
  3. UNB wird den Kunden von entsprechenden Maßnahmen rechtzeitig in Kenntnis setzen.
  4. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Eintritts der für ihn nachteiligen Änderung außerordentlich zu kündigen.

12. Änderung der AGB

  1. UNB behält sich vor, die vorliegenden Bedingungen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten per E-Mail, per Fax oder postalisch mitgeteilt. UNB fügt hierbei den Volltext der neuen Fassung der Bedingungen unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen bei.
  2. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen eines Monats ab Zugang der Mitteilung schriftlich, so gelten diese als angenommen. UNB wird den Kunden im Rahmen der Mitteilung auf die Frist und die Genehmigungsfiktion im Fall des Verstreichens der Frist ohne Widerspruch des Kunden ausdrücklich hinweisen.
  3. Erfolgen die Änderungen zum Nachteil des Kunden, ist dieser berechtigt, das Vertragsverhältnis binnen eines Monats ab Zugang der Mitteilung hin kündigen.
  4. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der Monatsfrist, ist UNB berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.
  5. In den Fällen der Ziffer 12.c und 12.d hat der Kunde die bis zur Wirksamkeit der Kündigung anteilig angefallene Vergütung zu leisten.

13. Subunternehmer, Abtretung

  1. UNB kann zur Durchführung sämtlicher Leistungen und Verpflichtungen auch Dritte, insbesondere externe Dienstleister, als Subunternehmer einschalten. UNB übernimmt auch für die Leistungen, die durch Subunternehmer erbracht werden, die Verantwortung.
  2. Die Abtretung von Rechten aus dem Vertrag der Parteien durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von UNB zulässig.

14. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
  2. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von UNB.
  3. Für die UNTERNEHMERBAUKASTEN Dienstleistungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

d.         Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke in diesen Bedingungen