Geschäftsführer

Das solltest du als Geschäftsführer wissen:

  1. Worauf musst du als Geschäftsführer achten?
  2. Welche Aufgaben hast du als Geschäftsführer?
  3. Hast du an die Gesellschafterprotokolle gedacht?

1. Worauf musst du als Geschäftsführer achten?

Gemäß § 43 GmbHG hat der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Geschäftsführer, die diese Pflicht verletzen, haften der Gesellschaft für den daraus kausal entstehenden Schaden. Geschäftsführerhaftung war lang ein eher theoretisches Thema, aber diese Zeiten sind vorbei. Derzeit sollen circa 20.000 (!) Haftungsfälle vor deutschen Gerichten anhängig sein. Damit es dir nicht so geht, stehen dir Burkhard Küpper und Sascha Driesch mit dem Unternehmerbaukasten zur Seite.

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2. Welche Aufgaben hast du als Geschäftsführer?

Der Geschäftsführer hat den Weisungen der Gesellschafter zu folgen sowie die in der Satzung, in der Geschäftsordnung und im Anstellungsvertrag enthaltenen Beschränkungen einzuhalten. Oberstes Ziel ist dabei das gewinnorientierte Wachstum der Firma bei gleichzeitig betriebswirtschaftlicher Stabilität. Außerdem trägt ein Geschäftsführer Verantwortung für die ordnungsgemäße Buchführung innerhalb seines Unternehmens. Geschäftsführer einer GmbH übernehmen zudem die rechtliche Unternehmensvertretung, beispielsweise vor Gericht, und repräsentieren das Unternehmen nach außen.

Hast du alle diese Aufgaben im Griff und sitzt du fest im Sattel? Unser Unternehmerbaukasten unterstützt dich von A bis Z bei all deinen Aufgaben. Kein Thema wird ausgelassen. Burkhard Küpper und Sascha Driesch machen dich so fit, dass du die Wachstumsformel für mehr Kapital und mehr Erfolg auch in deinem Unternehmen umsetzen kannst. 

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3. Hast du an die Gesellschafterprotokolle gedacht?

Als Geschäftsführer einer GmbH ist es wichtig, regelmäßig Gesellschafterversammlungen abzuhalten und hierüber Protokolle zu führen. In diesen Protokollen werden Entscheidungen der Gesellschafter festgehalten, die für das Unternehmen von Bedeutung sind, wie z.B. die Wahl des Geschäftsführers, die Änderung des Unternehmensgegenstands oder die Zustimmung zu größeren Investitionen.

Ein Gesellschafterbeschluss ist immer dann erforderlich, wenn das Gesetz dies zwingend vorsieht, das Gesetz dies grundsätzlich vorsieht und eine Änderung per Vertrag nicht erfolgt ist oder per Vertrag vereinbart wurde, dass ein Beschluss erforderlich ist. Hierzu sollten Protokolle angefertigt werden. Wusstest du, dass du als Geschäftsführer dringend sicherstellen solltest, dass die Gesellschafterprotokolle ordnungsgemäß geführt und aufbewahrt werden und das dies gesetzlich vorgeschrieben ist? 
In den mehr als 100 Schulungsvideos des Unternehmerbaukastens findest du alle Fallstricke, die für dich essentiell wichtig zu kennen sind. Und hast du doch noch eine offene Frage, dann kannst du sie Burkhard Küpper und Sascha Driesch live im Zoom Call stellen.

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